Freie Pistole

Zur Disziplin Freie Pistole sagt die Sportordnung in Regel Nr. 2.15 (Online-Ausgabe):
"Es darf ein Handschuhgriff verwendet werden. Er darf die Hand bis zur Handwurzel umschließen, aber keine Verlängerung aufweisen, die als Handgelenkstütze dienen könnte."
Ein interessanter Hinweis findet sich in der Regel Nr. 2.2 Bekleidungsregeln (Online-Ausgabe):
"2. Ein Handschuh, der das Handgelenk nicht verdeckt, ist bei allen Pistolen/Revolverwettbewerben erlaubt."
Für die Auflagedisziplin mit der Freien Pistole gilt eine max. Breite der Auflage von 50mm. Siehe Auslegung der Technischen Kommission des DSB.
Ansonsten gilt für die Freie Pistole nur Regel Nr. 2.1 Anschlagart allgemein (Online-Version):
"Der Schütze muss völlig frei, ohne Unterstützung, mit beiden Füßen auf dem Boden innerhalb des Schützenstandes stehen. Das Sportgerät darf nur mit einer Hand gehalten und abgefeuert werden. Der Schießarm und das Handgelenk dürfen weder durch Hilfsmittel gehalten werden noch gestützt oder bandagiert sein. Frei verschiebbare Kleidungsstücke sind gestattet. Mit dem Sportgerät im Anschlag muss das Handgelenk frei beweglich und sichtbar frei von jeglicher Unterstützung sein. Armbänder, Armbanduhren, Handgelenksbandagen oder ähnliches dürfen am Arm und an der Hand, der das Sportgerät hält, nicht getragen werden."
"Es darf ein Handschuhgriff verwendet werden. Er darf die Hand bis zur Handwurzel umschließen, aber keine Verlängerung aufweisen, die als Handgelenkstütze dienen könnte."
Ein interessanter Hinweis findet sich in der Regel Nr. 2.2 Bekleidungsregeln (Online-Ausgabe):
"2. Ein Handschuh, der das Handgelenk nicht verdeckt, ist bei allen Pistolen/Revolverwettbewerben erlaubt."
Für die Auflagedisziplin mit der Freien Pistole gilt eine max. Breite der Auflage von 50mm. Siehe Auslegung der Technischen Kommission des DSB.
Ansonsten gilt für die Freie Pistole nur Regel Nr. 2.1 Anschlagart allgemein (Online-Version):
"Der Schütze muss völlig frei, ohne Unterstützung, mit beiden Füßen auf dem Boden innerhalb des Schützenstandes stehen. Das Sportgerät darf nur mit einer Hand gehalten und abgefeuert werden. Der Schießarm und das Handgelenk dürfen weder durch Hilfsmittel gehalten werden noch gestützt oder bandagiert sein. Frei verschiebbare Kleidungsstücke sind gestattet. Mit dem Sportgerät im Anschlag muss das Handgelenk frei beweglich und sichtbar frei von jeglicher Unterstützung sein. Armbänder, Armbanduhren, Handgelenksbandagen oder ähnliches dürfen am Arm und an der Hand, der das Sportgerät hält, nicht getragen werden."